Ihre Gesundheit
in besten Händen
Ich nehme mir Zeit für Sie.
Mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und medizinischer Kompetenz begleite ich Frauen in allen Lebensphasen – vom jungen Mädchen bis ins hohe Alter.
In unserer Praxis in Golling stehen persönliche Betreuung, Vertrauen und Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt.


WIR SIND
FÜR SIE DA
Meine Praxis wächst – und mit ihr auch die Möglichkeiten für unsere Patientinnen. Ich freue mich sehr, Ihnen meine neuen Kolleginnen vorstellen zu dürfen:
- Am Dienstag für Sie da: Dr. Christiane Schausberger – mit großer Leidenschaft für die Gynäkologie und Geburtshilfe und stets einem offenen Ohr für ihre Patientinnen.
- Am Donnerstag für Sie da: Dr. Stephanie Laßmann – engagiert, herzlich und erfahren in allen Bereichen der Frauenheilkunde.
Gemeinsam stehen wir für moderne Frauenheilkunde – kompetent, einfühlsam und persönlich. Als Oberärztinnen an der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe im Krankenhaus Hallein verbinden wir umfassende klinische Erfahrung mit individueller Betreuung in unserer Praxis.
NEUIGKEITEN und
WISSENSWERTES
In unserem Blog teilen wir Neuigkeiten aus der Praxis, spannende Fachbeiträge und Tipps rund um Frauengesundheit. So bleiben Sie immer informiert – aktuell, verständlich und direkt von Ihrem Ärztinnen-Team.
Wir begleiten Sie in jeder Lebensphase –
hier finden Sie einen Überblick.
GeMEINSAM FÜR
IHR WOHLBEFINDEN
In unserer gynäkologischen Praxis verbinden wir moderne Medizin mit persönlicher Zuwendung. Wir nehmen uns Zeit für Gespräche, hören zu und gehen individuell auf die Bedürfnisse jeder Patientin ein. Unser Ziel ist, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen – medizinisch und menschlich.

Neben dem allgemeinen Leistungsspektrum haben wir uns auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert – hier erfahren Sie mehr.
Ihre WAHLARZTPRAXIS IN
GOLLING BEI SALZBURG
Wahlarzt – was heißt das eigentlich? Als Wahlärzte haben wir keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Für Sie bedeutet das: Sie bezahlen das Honorar direkt in unserer Ordination und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Je nach Versicherung bekommen Sie meist 25–45 % der Kosten zurück.
Haben Sie eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen? Dann wird oft auch der Restbetrag übernommen. Wichtig zu wissen: Leistungen, die nicht im Tarifkatalog Ihrer Krankenkasse stehen, können leider nicht rückerstattet werden. Rezepte vom Wahlarzt sind dagegen problemlos einlösbar.
Unser Extra-Service: Wenn Sie gleich vor Ort bezahlen (bar oder mit Bankomatkarte), übernehmen wir gerne die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse für Sie.